Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Mofa: Mofa mit maximal 25 km/h; einsitzig; ab 15 Jahren
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller) beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse L: Traktor bis 40 km/h; mit Anhänger bis 25 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125ccm und bis 11 kw; ab 16 Jahren
- Klasse A2: begrenzt auf 48 PS; ab 18 Jahren
- Klasse A (direkt): Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A; ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren (weitere Infos finden Sie unter Führerschein mit 17)
- Klasse B: Pkw bis 3,5 t zG; ab 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahre
- Klassen C1/C1E: Kraftfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bei C1E auch mit Anhänger! Mindestalter 18 Jahre. Bei gewerblicher Nutzung 21 Jahre.
- Klassen C/CE: Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bei CE auch mit Anhänger. Mindestalter 21 Jahre!
- Klassen D: Kraftfahrzeuge ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen.
Notwendige Unterlagen für Ihren Führerschein:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest vom Augenarzt bzw. Optiker
- Kurs über Erste Hilfe Maßnahmen