Lehrgang der beschleunigten Grundqualifikation

Lehrgänge


Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Der Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation umfasst 140 Stunden à 60 Minuten mit anschließender 90 minütiger Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreicher Prüfung kann dann der Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt werden.

Diesen Vorbereitungslehrgang zum Erlangen der beschleunigten Grundqualifikation können Sie in unserem Schwerlastzentrum absolvieren. Der Vorbesitz der oben genannten Klassen ist dazu nicht notwendig!

Wir freuen uns auf Sie.