Fahrzeuge

Fahrzeuge

Klasse B / B17

Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht

Manuelles Schaltgetriebe

Automatisiertes Schaltgetriebe

Klasse BE

Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg. Zulässiges Anhängergesamtgewicht: 3.500 kg

Klasse A

Motorrad Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A

Klasse A2

Motorräder begrenzt auf 48 PS, ab 18 Jahren

Klasse A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kw, ab 16 Jahren

Klasse AM und Mofa

Kleinkrafträder (Roller) beschränkt auf 45 km/h, ab 16 Jahren und Mofa mit maximal 25 km/h, einsitzig, ab 15 Jahren

Klasse C1

Kraftfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Zulässiges Zug-Gesamtgewicht 12.000 kg


Klasse C

Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

Klasse CE

Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger

Klasse D

Kraftomnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen

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