Theorie & Praxis

Theorie und Praxis

Theoretischer Unterricht

Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus dem Grundstoff und den klassenspezifischen Themen. Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Fahrlehrern viele wertvolle Tipps und Informationen.


Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen bei Verstößen
  12. Sicherheit durch Weiterlernen


Für die Klasse B sind noch zwei klassenspezifische Themen vorgesehen:

  1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
  2. Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen


Übersicht Theoriestunden je Führerscheinklasse

Fahr­er­laub­nis­klas­se Stun­den­an­zahl Grund­stoff Stun­den­an­zahl Zu­satz­stoff Bezeichnung Zusatzunterricht
A1 12 4 M1, M2, M3, M4
A 12 4 M1, M2, M3, M4
B 12 2 B1, B2
AM 12 2 M1, M2
L 12 2 L1, L2
T 12 6 T1, T2, T3, T4, T5, T6

*Ei­ne The­o­rie­stun­de ent­spricht 90 Mi­nu­ten.

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.


Für die Klassen B, BF17, A, A2 und A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

B B17 BE A A2 A1 M
Bundes- und Landstraße 5 5 3 5 5 5 0
Autobahn 4 4 1 4 4 4 0
Nachtfahrt 3 3 1 3 3 3 0
Share by: