LKW-Klassen


LKW-Klassen

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrer).

Allgemeines

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation und bei spezifischer Berufsausbildung
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: C1
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • max. 8 Personen (exkl. Fahrer)

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten):

  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzunterricht: 10


Praxis (je 45 Minuten):

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 2
  • Dunkelfahrt: 3

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg

Klasse CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Allgemeines

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation und bei spezifischer Berufsausbildung
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: C
  • Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzunterricht: 4


Praxis (je 45 Minuten)

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 2
  • Dunkelfahrt: 3

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht mehr als 750 kg

Klasse C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrer) (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: B
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzunterricht: 6


Praxis (je 45 Minuten)

  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung und Prüfung: nur Praxis
  • Vorbesitz: C1
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Praxis (je 45 Minuten)

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1


Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins

Anhänger

  • Klasse C1 mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg oder
  • Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 3.500 kg und zulässigem Gesamtgewicht der Kombination mit max. 12.000 kg
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