LKW-Klassen
Klasse C
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrer).
Allgemeines
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation und bei spezifischer Berufsausbildung
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Vorbesitz: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: C1
- Geltungsdauer: 5 Jahre
- max. 8 Personen (exkl. Fahrer)
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten):
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 10
Praxis (je 45 Minuten):
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 2
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Bescheinigung
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Anhänger
zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg
Klasse CE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Allgemeines
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation und bei spezifischer Berufsausbildung
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Vorbesitz: C
- Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 4
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 2
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Bescheinigung
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Anhänger
zulässiges Gesamtgewicht mehr als 750 kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrer) (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Vorbesitz: B
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 6
Praxis (je 45 Minuten)
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Bescheinigung
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Anhänger
zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg
Klasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung und Prüfung: nur Praxis
- Vorbesitz: C1
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Bescheinigung
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Anhänger
- Klasse C1 mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg oder
- Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 3.500 kg und zulässigem Gesamtgewicht der Kombination mit max. 12.000 kg