Omnibus-Klassen


Omnibus-Klassen

Klasse D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen (ausgenommen Fahrer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Allgemeines

  • Mindestalter: 24 Jahre, für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
  • Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: mind. Klasse B
  • Eingeschlossene Klasse: D1
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

Anzahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden abhängig vom Vorbesitz, bitte in der Fahrschule erfragen


Praxis (je 45 Minuten)

Anzahl der vorgeschriebenen Ausbildungsstunden abhängig vom Vorbesitz, bitte in der Fahrschule erfragen

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg (ausgenommen Vorbesitz CE, dann wird die Klasse DE automatisch miterteilt)

Klasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Allgemeines

  • Mindestalter: 24 Jahre, für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
  • Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
  • Ausbildung und Prüfung: nur Praxis
  • Vorbesitz: Klasse D
  • Eingeschlossene Klasse: D1E
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

nicht notwendig


Praxis ( je 45 Minuten)

  • Übungsstunden: mind. 4
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht mit mehr als 750 kg  (darin enthalten Klasse D1E und BE)

Klasse D1

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen (ausgenommen Fahrer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

Allgemeines

  • Mindestalter: 21 Jahre, für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: mind. Klasse B
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • Anzahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden abhängig vom Vorbesitz, bitte in der Fahrschule erfragen


Praxis (je 45 Minuten)

  • Anzahl der vorgeschriebenen Ausbildungsstunden abhängig vom Vorbesitz, bitte in der Fahrschule erfragen

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg

Klasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Allgemeines

  • Mindestalter: 21 Jahre, für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
  •  Ausbildung und Prüfung:  Praxis
  • Vorbesitz: mind. Klasse B
  • Geltungsdauer: 5 Jahre

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • bei einer Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D1E entfällt die Theorie


Praxis (je 45 Minuten)

  • Anzahl der vorgeschriebenen Ausbildungsstunden abhängig vom Vorbesitz, bitte in der Fahrschule erfragen

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie vom Personalausweis
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg

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