Zweirad-Klassen
Mofa
Zweirädrige Krafträder mit max. 25 km/h, max. 50 cm³ und max. 4 kW
Allgemeines
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: nur Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- Theoriestunden: 6
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: mind. 2
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Klasse AM
Zweirädrige Krafträder mit max. 45 km/h, 50 cm³ und max. 4 kW oder dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h, max. 50 cm³ und max. 4 kW oder vierrädrige Leicht-Kraffahrzeuge mit max. 45 km/h, max. 50 cm³, max. 4 kW und max. 350 kg (Leermasse)
Allgemeines
- Mindestalter: 15
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 2
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, max. 11 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und max. 15 kW
Allgemeines
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 4
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Klasse B196
Krafträder der Klasse A1 nur in Deutschland
Allgemeines
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Prüfung: keine
- Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
- Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
- gilt nur in Deutschland
- keine Erweiterung auf Klasse A2 möglich
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden
Praxis (je 45 Minuten)
- mind. 10 Übungsstunden
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Ausbildungsnachweis
Klasse A2
Krafträder mit max. 35 kW
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 4
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Klasse A
Alle Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15kW
Allgemeines
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzunterricht: 4
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung