PKW-Klassen


PKW-Klassen


Klasse B/B17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen exkl. dem Fahrer

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • bei Ersterwerb: 12 (bei Erweiterung 6)
  • Zusatzunterricht: 2


Praxis (je 45 Minuten)

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anhänger

  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg 

Klasse B197

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • Praktische Prüfung auf Automatikgetriebe
  • mind. 15 min. Testfahrt auf Schaltwagen mit Fahrlehrer notwendig
  • Bei bestanderer praktischer Prüfung keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • bei Ersterwerb: 12 (bei Erweiterung 6)
  • Zusatzunterricht: 2


Praxis (je 45 Minuten)

  • größtenteils auf Automatik, mind. 10 Fahrstunden auf Schaltwagen
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anhänger

  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg 

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung und Prüfung: nur Praxis
  • Vorbesitz: Klasse B

Ausbildung

Theorie (je 90 Minuten)

  • nicht notwendig


Praxis (je 45 Minuten)

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anhänger

zulässiges Gesamtgewicht: des Anhängers: über 750 kg,  max. 3.500 kg

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