PKW-Klassen
Klasse B/B17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
- max. 8 Personen exkl. dem Fahrer
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12 (bei Erweiterung 6)
- Zusatzunterricht: 2
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Anhänger
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Klasse B197
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Praktische Prüfung auf Automatikgetriebe
- mind. 15 min. Testfahrt auf Schaltwagen mit Fahrlehrer notwendig
- Bei bestanderer praktischer Prüfung
keine
Beschränkung auf Automatikfahrzeuge
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- bei Ersterwerb: 12 (bei Erweiterung 6)
- Zusatzunterricht: 2
Praxis (je 45 Minuten)
- größtenteils auf Automatik, mind. 10 Fahrstunden auf Schaltwagen
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Anhänger
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Allgemeines
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung und Prüfung: nur Praxis
- Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung
Theorie (je 90 Minuten)
- nicht notwendig
Praxis (je 45 Minuten)
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
Notwendige Unterlagen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Anhänger
zulässiges Gesamtgewicht: des Anhängers: über 750 kg, max. 3.500 kg